
(LRG-K): Österreichisches Bundesgesetz, BGBl. 1988/380 (LRG-K mit VO; Folgegesetz des DKEG) mit Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen (BGBl. 1989/19 und Folgegesetze). Ihm unterliegen ortsfeste Anlagen von Dampfkesseln, die mit gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen befeuert werden, oder denen durch heiße Abgase Wärme zugeführt ...
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